Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) alt banner
Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) alt banner

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

 

1.Geltungsbereich

(1) Die Berlinhosting Jan Rabensdorf (nachfolgend „Berlinhosting“ genannt) erbringt alle Lieferungen und Leistungen ausschließlich auf Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB). Sofern die Registrierung von Domainnamen Gegenstand des Vertrages ist, gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen der zuständigen Registrierungsstellen (z. B. die DENIC-Registrierungsbedingungen und -richtlinien bei .de-Domains).

(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende AGB des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt. Dies gilt auch dann, wenn Berlinhosting in Kenntnis entgegenstehender Bedingungen des Kunden die Leistung vorbehaltlos ausführt.

(3) Diese AGB gelten auch für alle zukünftigen Leistungen und Geschäftsbeziehungen zwischen den Parteien.

(4) Berlinhosting ist berechtigt, diese AGB mit einer angemessenen Ankündigungsfrist zu ändern. Die Mitteilung erfolgt per E-Mail oder durch Veröffentlichung auf der Website. Die Änderungen gelten als akzeptiert, wenn der Kunde ihnen nicht innerhalb von 30 Tagen nach Zugang der Mitteilung in Textform widerspricht. Berlinhosting wird den Kunden in der Mitteilung explizit auf diese Folge des Schweigens hinweisen.

2.Leistungspflichten und Netzzugang

(1) Berlinhosting gewährleistet eine Erreichbarkeit seiner Webserver von 98 % im Jahresmittel. Hiervon ausgenommen sind Zeiten, in denen die Erreichbarkeit aufgrund von technischen oder sonstigen Problemen, die nicht im Einflussbereich von Berlinhosting liegen (höhere Gewalt, Verschulden Dritter, Störungen in den Leitungsnetzen der Telekommunikationsanbieter etc.), beeinträchtigt ist. Ebenfalls ausgenommen sind angekündigte Wartungsarbeiten.

(2) Der Umfang des monatlichen Datentransfervolumens (Traffic) ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif.

  • Das Transfervolumen umfasst alle Zugriffe auf die Website (HTTP/HTTPS),

  • Uploads und Downloads per FTP;

  • Sowie den E-Mail-Verkehr (SMTP/IMAP/POP3).

(3) Überschreitung des Datentransfervolumens

Bei einer Überschreitung des im gewählten Tarif enthaltenen monatlichen Datentransfervolumens wird Berlinhosting den Kunden unverzüglich in Textform informieren. Um einen fairen Ausgleich zu schaffen, wird Berlinhosting dem Kunden wie folgt entgegenkommen:

  • Angebotsphase: Berlinhosting unterbreitet dem Kunden ein Angebot zur Umstellung in die nächsthöhere Vertragsstufe, die den tatsächlichen Bedarf des Kunden besser abdeckt.

  • Einmalige Abrechnung: Bis zur Annahme des Angebots oder für den bereits entstandenen Mehrverbrauch wird lediglich die Differenz zum nächsthöheren Tarif anteilig berechnet, statt hoher Pauschalgebühren pro Gigabyte.

  • Zustimmungsvorbehalt: Eine dauerhafte Erhöhung der monatlichen Grundgebühr erfolgt erst nach ausdrücklicher Zustimmung des Kunden zum vorgeschlagenen Tarif-Upgrade.

3.Domainregistrierung und Haftungsfreistellung

(1) Bei der Verschaffung und/oder Pflege von Internet-Domains wird Berlinhosting im Verhältnis zwischen dem Kunden und der jeweiligen Organisation zur Domain-Vergabe (z. B. DENIC, EURid) oder anderen Registrierungsstellen lediglich als Vermittler tätig. Berlinhosting hat keinen direkten Einfluss auf die Domain-Vergabe. Daher übernimmt Berlinhosting keine Gewähr dafür, dass die für den Kunden beantragten Domains überhaupt zugeteilt werden, frei von Rechten Dritter sind oder auf Dauer Bestand haben. Es gelten ergänzend die jeweiligen Bedingungen und Richtlinien der zuständigen Vergabestellen.

(2) Der Kunde garantiert, dass die von ihm beantragte Domain keine Rechte Dritter verletzt und nicht gegen geltendes Recht oder die guten Sitten verstößt. Von Ersatzansprüchen Dritter sowie allen Aufwendungen (einschließlich angemessener Rechtsverteidigungskosten), die auf der unzulässigen Verwendung einer Internet-Domain durch den Kunden oder mit dessen Billigung beruhen, stellt der Kunde Berlinhosting, die ICANN, die jeweiligen Registrare sowie sonstige für die Registrierung eingeschaltete Personen vollumfänglich frei.

(3) Soweit generische Domains (z. B. .com, .net, .org) oder neue Top-Level-Domains Vertragsgegenstand sind, erkennt der Kunde die Richtlinien der ICANN sowie die geltenden Streitbeilegungsverfahren an (insbesondere die Uniform Domain Name Dispute Resolution Policy (UDRP) und das Uniform Rapid Suspension System (URS)). Es obliegt dem Kunden, seine Rechte im Rahmen solcher Verfahren selbst wahrzunehmen.

(4) Der Kunde nimmt zur Kenntnis, dass Registrierungsstellen oder Registrare verpflichtet sein können, Domains gemäß einem entsprechenden Schiedsspruch oder gerichtlichen Entscheid zu löschen oder an Dritte zu übertragen. Während eines laufenden Gerichts- oder Schiedsverfahrens über eine Domain ist eine Übertragung der Domain durch den Kunden an Dritte ausgeschlossen, es sei denn, es ist sichergestellt, dass die Entscheidung des Verfahrens auch für den Dritten bindend ist.

4.Lizenzvereinbarungen, Urheberrecht

(1) Berlinhosting räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein einfaches (nicht ausschließliches), nicht übertragbares Nutzungsrecht an den zur Verfügung gestellten Programmen und Inhalten ein (Lizenz). Der Begriff "Programm" umfasst das Original, alle Kopien sowie Teile davon, auch wenn diese mit anderer Software verbunden sind. Ergänzend gelten die Lizenzbestimmungen der jeweiligen Softwarehersteller.

(2) Der Kunde stellt sicher, dass jeder Nutzer der Programme diese Vereinbarung einhält. Eine Nutzung liegt vor, wenn sich das Programm im Hauptspeicher oder auf einem Speichermedium befindet. Die Nutzung auf einem Netzwerkserver zur reinen Verteilung gilt nicht als Nutzung im Sinne dieser Regelung.

(3) Die Lizenzgebühren richten sich nach dem gewählten Tarif (z. B. Anzahl der Nutzer oder Ressourcen). Eine Nutzung über das vereinbarte Maß hinaus ist nicht gestattet. Eine gleichzeitige Nutzung auf mehreren Endgeräten ist nur zulässig, wenn dies im Tarif ausdrücklich vorgesehen ist.

(4) Der Kunde ist berechtigt, Datensicherungen nach dem Stand der Technik zu erstellen. Urheberrechtsvermerke von Berlinhosting oder Dritten dürfen nicht verändert oder entfernt werden. Dem Kunden ist es untersagt, Programme über die vertragliche Regelung hinaus zu kopieren, zu bearbeiten, zu vermieten, Unterlizenzen zu vergeben oder die Software durch Reverse-Engineering (Rückübersetzung) zu verändern, sofern dies nicht ausdrücklich gesetzlich gestattet ist.

(5) Nach Beendigung des Vertrages erlischt das Nutzungsrecht. Der Kunde ist verpflichtet, alle ihm überlassenen Datenträger, Dokumentationen und Werbematerialien an Berlinhosting zurückzugeben und installierte Software von seinen Systemen zu löschen, sofern keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen.

(6) Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen die in diesem Paragrafen geregelten Pflichten verpflichtet sich der Kunde zur Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von Berlinhosting nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht auf ihre Angemessenheit überprüft werden kann.

5.Vertragsangebot, Vertragsschluss, Vertragsbeendigung

(1) Der Vertrag kommt erst mit der Gegenzeichnung des Kundenantrags durch Berlinhosting oder mit der ersten Erfüllungshandlung (z. B. Bereitstellung der Zugangsdaten oder Domainregistrierung) zustande.

(2) Sofern nicht anders vereinbart, wird der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen. Das Vertragsverhältnis kann von beiden Parteien ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden. Eine kürzere Kündigungsfrist ist auf Anfrage möglich, bedarf jedoch der ausdrücklichen Bestätigung durch Berlinhosting in Textform.

(3) Die Kündigung hat in Textform (z. B. E-Mail, Fax oder Brief) zu erfolgen. Da ein Kunde mehrere Leistungen und Domains mit unterschiedlichen Laufzeiten führen kann, ist eine eindeutige Bezeichnung des Kündigungsumfangs erforderlich. Der Kunde muss in der Kündigungserklärung explizit angeben:

  • ob der gesamte Vertrag (inklusive aller zugehörigen Domains und Zusatzleistungen) beendet werden soll,

  • oder ob lediglich einzelne, konkret zu benennende Domains oder Teilleistungen gekündigt werden sollen.

(4) Da Domain-Registrierungen oft feste Jahreslaufzeiten haben, die vom Hosting-Vertrag abweichen, muss für jede zu kündigende Domain zusätzlich angegeben werden:

  • ob diese zum Kündigungsdatum des Hosting-Vertrages sofort gelöscht werden soll,

  • oder ob sie bis zum Ende ihrer jeweiligen individuellen Jahres-Registrierungsfrist (Ablaufregelung) weitergeführt und erst dann freigegeben werden soll.

Erfolgt keine eindeutige Angabe oder Auflistung der Domains, gilt die Kündigung im Zweifel nur für das Hosting-Paket; bestehende Domain-Registrierungen laufen zu ihren jeweiligen Konditionen und Fristen weiter. Diese Information wird dem Kunden in der Kündigungsbestätigung mitgeteilt, damit über die nicht gekündigten Domains entschieden werden kann.

(5) Zieht der Kunde eine gekündigte, und zum Providerwechel angemeldete, Domain nicht spätestens innerhalb von 30 Tagen nach dem vereinbarten Kündigungstermin zu einem anderen Anbieter um (Providerwechsel), ist Berlinhosting berechtigt, die Domain bei der zuständigen Registrierungsstelle freizugeben (Löschung/CLOSE).

(6) Werden von Dritten Ansprüche wegen tatsächlicher oder behaupteter Rechtsverletzungen gegen Berlinhosting geltend gemacht, ist Berlinhosting berechtigt, die Domain des Kunden unverzüglich in die direkte Verwaltung der jeweiligen Registrierungsstelle (z. B. DENIC-Transit) zu geben und die Internetpräsenz des Kunden zu sperren.

(7) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Berlinhosting insbesondere vor, wenn:

  • der Kunde mit der Zahlung der Entgelte für mehr als 20 Kalendertage in Verzug gerät;

  • der Kunde schuldhaft gegen wesentliche Vertragspflichten (insbesondere die Pflichten aus
    § 4 (Lizenzvereinbarungen),§ 7 (Internet-Präsenz, Inhalte und Jugendschutz), § 8 (Mitwirkungspflichten) und
    § 9 (Serverstabilität und E-Mail-Nutzung) sowie die Inhalts- und Sicherheitsvorgaben) verstößt;

  • der Kunde trotz Abmahnung gegen die Inhaltsanforderungen dieser AGB verstößt.

(8) Soweit einzelne Domains innerhalb eines Pakets gekündigt werden, besteht kein Anspruch des Kunden auf Beantragung einer unentgeltlichen Ersatzdomain im selben Tarif.

6.Preise und Zahlungsbedingungen

(1) Die vereinbarten Preise sind Festpreise. Sofern der Vertrag auf unbestimmte Zeit geschlossen ist, behält sich Berlinhosting das Recht vor, Preisanpassungen vorzunehmen. Diese werden dem Kunden in Textform angeboten. Eine Preiserhöhung wird erst wirksam, wenn der Kunde dieser ausdrücklich (z. B. durch Bestätigung per E-Mail oder durch Zahlung der neuen Gebühr) zustimmt. Verweigert der Kunde die Zustimmung, ist Berlinhosting berechtigt, das Vertragsverhältnis unter Einhaltung der ordentlichen Kündigungsfrist gemäß § 5 zu beenden.

(2) Die Vergütung ist im Voraus zu zahlen. Der Abrechnungszeitraum ergibt sich aus dem jeweils gewählten Tarif (maximal 12 Monate), sofern keine gesonderte Vereinbarung getroffen wurde. Die Rechnungsstellung erfolgt auf elektronischem Weg per E-Mail. Wünscht der Kunde eine Zusendung der Rechnung auf dem Postweg, ist Berlinhosting berechtigt, hierfür eine Bearbeitungspauschale in Höhe von 1,90 EUR pro Rechnung zu erheben.

(3) Der Kunde ist verpflichtet, die Rechnung über die in der jeweiligen Rechnung angebotenen elektronischen Bezahlmöglichkeiten (z. B. SEPA-Lastschrift, PayPal oder andere dort genannte Zahlungsdienstleister) zu begleichen.

(4) Verzug und Mahnwesen: Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, ist Berlinhosting berechtigt, die Internet-Präsenz des Kunden (sowie die von dessen Wiederverkäufern) zu sperren. Nach einer ersten, kostenlosen Zahlungserinnerung in Textform ist Berlinhosting berechtigt, für weitere Mahnschritte folgende pauschale Mahngebühren zu erheben:

  • 1. Mahnung: 1,00 EUR.

  • 2. Mahnung: 4,00 EUR.

Dem Kunden bleibt der Nachweis gestattet, dass ein wesentlich geringerer oder gar kein Schaden entstanden ist. Die Geltendmachung von Verzugszinsen nach den gesetzlichen Sätzen (§ 288 BGB) bleibt hiervon unberührt.

(5) Berlinhosting ist berechtigt, die Aktivierung einer Domain oder die Bereitstellung von Speicherplatz erst nach vollständigem Zahlungseingang vorzunehmen.

(6) Ein Recht zur Aufrechnung steht dem Kunden nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Berlinhosting unbestritten sind. Ein Zurückbehaltungsrecht kann der Kunde nur ausüben, wenn sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.

7.Internet-Präsenz, Inhalte und Jugendschutz

(1) Rechtstreue Nutzung: Berlinhosting akzeptiert ausschließlich Kunden, die die angebotenen Leistungen im Rahmen der geltenden Gesetze nutzen. Die Inanspruchnahme der Dienste für rechtswidrige Zwecke ist untersagt.

(2) Anbieterkennzeichnung: Der Kunde ist verpflichtet, alle auf seinen Internet-Seiten eingestellten Inhalte als eigene Inhalte unter Angabe seines vollständigen Namens und seiner Anschrift (Impressumspflicht) zu kennzeichnen. Er wird darauf hingewiesen, dass eine darüber hinausgehende gesetzliche Kennzeichnungspflicht (z. B. nach dem Digitale-Dienste-Gesetz oder dem Medienstaatsvertrag) bestehen kann. Der Kunde stellt Berlinhosting von allen Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung dieser Kennzeichnungspflicht beruhen.

(3) Verbotene Inhalte: Der Kunde darf durch seine Internet-Präsenz sowie dort eingeblendete Banner nicht gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter (insbesondere Marken-, Namens-, Urheber- und Datenschutzrechte) verstoßen.

(4) Jugendschutz: Der Kunde verpflichtet sich, Inhalten, die dem Jugendschutz unterliegen, den freien Zugang für Minderjährige technisch zu unterbinden. Er hat sicherzustellen, dass Inhalte nicht gegen geltendes Recht der EU (insbesondere der Bundesrepublik Deutschland) oder der USA verstoßen. Der Schutz hat nach aktuellen Richtlinien der Gesetzgebung und Technik zu erfolgen. Nach derzeitigem Stand werden ausschließlich anerkannte Altersverifikationssysteme (AVS) wie X-CHECK, Netzwache oder FSK18.de (gemäß den Bestimmungen von jugendschutz.net) akzeptiert. Andere AVS sind nicht zulässig.

(5) Suchmaschinen: Der Kunde darf seine Internet-Präsenz nicht unter Verwendung von Schlüsselwörtern (Keywords) in Suchmaschinen eintragen, die gegen gesetzliche Verbote, die guten Sitten oder Rechte Dritter verstoßen. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen diese Verpflichtung verspricht der Kunde die Zahlung einer angemessenen Vertragsstrafe, deren Höhe von Berlinhosting nach billigem Ermessen festgesetzt wird und im Streitfall vom zuständigen Gericht überprüft werden kann (maximal jedoch 5.500,00 EUR).

(6) Prüf- und Sperrrecht: Berlinhosting ist nicht verpflichtet, die Internet-Präsenz des Kunden proaktiv auf Rechtsverstöße zu prüfen. Nach Kenntniserlangung oder Meldung durch Dritte über Rechtsverstöße oder unzulässige Inhalte ist Berlinhosting jedoch berechtigt, die entsprechende Internet-Seite oder den gesamten Account unverzüglich zu sperren oder Inhalte ohne Vorankündigung zu entfernen. Dies gilt insbesondere bei Inhalten, die Rechte Dritter verletzen oder strafrechtlich relevant sind. Berlinhosting wird den Kunden unverzüglich über eine solche Maßnahme unterrichten.

8.Datensicherung und Mitwirkungspflichten des Kunden

(1) Datensicherung (Backups): Berlinhosting erstellt im Rahmen der technischen Möglichkeiten regelmäßige Sicherungskonzeptionen der Serverinhalte. Diese dienen jedoch primär der Absicherung der Gesamtsysteme. Der Kunde ist verpflichtet, eigenständig und in regelmäßigen Abständen (mindestens einmal wöchentlich, bei häufigen Änderungen täglich) Sicherungskopien aller Daten, die er auf den Servern von Berlinhosting ablegt, auf einem externen Datenträger zu erstellen.

(2) Haftungsausschluss bei Wiederherstellung: Der Kunde hat keinen kostenfreien Anspruch auf eine tagesaktuelle Wiederherstellung seiner Daten durch Berlinhosting, sofern er keine eigenen Sicherungen vorweisen kann. Die Wiederherstellung aus den Systembackups von Berlinhosting erfolgt, soweit technisch möglich, gegen eine Aufwandsentschädigung nach Erstellung eines Kostenangebotes der Arbeitsleistungen, sofern der Datenverlust nicht durch Berlinhosting vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde. Die Zahlungspflicht des Kunden für die laufende monatliche Gebühr bleibt im Falle einer Sperrung aufgrund von Datenverlust oder Eigenverschulden des Kunden unberührt.

(3) Datenaktualität: Der Kunde ist verpflichtet, Berlinhosting stets über Änderungen seiner Anschrift, seiner E-Mail-Adresse und seiner Bankverbindung zu informieren. Mitteilungen an die vom Kunden zuletzt genannte E-Mail-Adresse gelten als zugestellt.

(4) Speicherplatz-Überwachung: Der Kunde ist verpflichtet, seine E-Mail-Postfächer und den zur Verfügung stehenden Speicherplatz in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und bei Bedarf Daten zu löschen oder zu archivieren, um eine Überschreitung des gebuchten Kontingents und daraus resultierende Fehlfunktionen (z. B. Abweisung eingehender E-Mails) zu vermeiden.

(5) Passwort-Sicherheit: Der Kunde ist verpflichtet, Passwörter geheim zu halten und diese unverzüglich zu ändern, falls die Vermutung besteht, dass unbefugte Dritte Kenntnis erlangt haben. Der Kunde haftet für Schäden, die durch den Missbrauch seiner Zugangsdaten durch Dritte entstehen, sofern er dies zu vertreten hat.

9.Serverstabilität und E-Mail-Nutzung (Anti-Spam)

(1) Serverbelastung: Der Kunde ist verpflichtet, seine Scripte und Programme so zu gestalten, dass sie die Sicherheit, die Stabilität und die Verfügbarkeit der Server von Berlinhosting nicht gefährden. Insbesondere ist eine exzessive Belastung der CPU-, Arbeitsspeicher- oder Datenbank-Ressourcen durch fehlerhafte oder extrem rechenintensive Prozesse untersagt. Berlinhosting ist berechtigt, Prozesse, die den Serverbetrieb massiv stören, ohne Vorankündigung zu beenden oder zu drosseln.

(2) E-Mail-Werbung (Spam-Verbot): Dem Kunden ist es untersagt, über die Systeme von Berlinhosting unverlangte Werbe-E-Mails (Spam) zu versenden. Dies gilt insbesondere für den Massenversand von E-Mails an Empfänger, die hierzu keine ausdrückliche Einwilligung erteilt haben (Opt-In).

(3) Werbe-E-Mails mit Einwilligung: Der Versand von Newslettern oder Werbe-Mails an Empfänger, die eingewilligt haben, ist nur gestattet, wenn die technischen Kapazitäten der Server nicht überlastet werden (z. B. durch zeitlich gestaffelten Versand). Berlinhosting behält sich vor, die Anzahl der pro Stunde versendbaren E-Mails technisch zu limitieren.

(4) Rechtsfolgen bei Missbrauch: Verstößt der Kunde gegen das Spam-Verbot oder gefährdet er die Serverstabilität vorsätzlich oder grob fahrlässig, ist Berlinhosting berechtigt, den E-Mail-Versand oder die gesamte Internet-Präsenz sofort zu sperren. Der Kunde stellt Berlinhosting von allen Ansprüchen Dritter frei, die durch den Versand von Spam-E-Mails durch den Kunden entstehen.

(5) IP-Blacklisting: Verursacht der Kunde durch sein Verhalten (z. B. Spam-Versand) eine Listung der IP-Adressen von Berlinhosting auf internationalen Blacklists (RBL), behält sich Berlinhosting vor, den daraus resultierenden Schaden (z. B. Kosten für die Entfernung von der Blacklist) dem Kunden in Rechnung zu stellen

10.Schutzrechtsverletzungen durch Berlinhosting

(1) Freistellung: Berlinhosting stellt den Kunden von allen rechtskräftig festgestellten Ansprüchen Dritter frei, die auf einer Verletzung von gewerblichen Schutzrechten oder Urheberrechten durch die von Berlinhosting bereitgestellten Leistungen (Software, Hardware) innerhalb der Bundesrepublik Deutschland beruhen. Berlinhosting übernimmt in diesem Rahmen die dem Kunden gerichtlich auferlegten Kosten und Schadensersatzbeträge.

(2) Haftungshöchstgrenze: Die Verpflichtung zur Freistellung sowie die Übernahme von Kosten durch Berlinhosting ist für Fälle einfacher Fahrlässigkeit pro Vertragsjahr begrenzt auf den höheren der beiden folgenden Beträge:

a) das 12-fache des vereinbarten Monatsentgelts zum Zeitpunkt des Schadenseintritts, oder

b) eine Pauschalsumme von 2.500,00 EUR.

Diese Begrenzung gilt nur für den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden. Bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei Schäden an Leben, Körper oder Gesundheit gelten die gesetzlichen Bestimmungen unbeschränkt.

(3) Voraussetzungen: Die Freistellung erfolgt nur unter folgenden Bedingungen:

  • Der Kunde informiert Berlinhosting unverzüglich in Textform über geltend gemachte Ansprüche Dritter.

  • Der Kunde gibt keine Anerkenntnisse oder Vergleiche ohne vorherige Zustimmung von Berlinhosting ab.

  • Berlinhosting bleiben alle technischen und rechtlichen Abwehrmaßnahmen sowie die alleinige Kontrolle über Vergleichsverhandlungen vorbehalten.

  • Der Kunde unterstützt Berlinhosting im zumutbaren Umfang bei der Abwehr der Ansprüche.

(4) Abhilfemaßnahmen (Heilung): Bei einer vorliegenden oder drohenden Rechtsverletzung ist Berlinhosting berechtigt, nach eigener Wahl und auf eigene Kosten:

  • die betroffene Leistung so zu ändern oder zu ersetzen, dass keine Rechte Dritter mehr verletzt werden, wobei der wesentliche vertragliche Funktionsumfang für den Kunden erhalten bleiben muss, oder dem Kunden das erforderliche Nutzungsrecht an der Leistung zu verschaffen.

(5) Ausschluss: Ansprüche gegen Berlinhosting sind ausgeschlossen, wenn die Rechtsverletzung darauf beruht, dass der Kunde die Leistungen eigenmächtig geändert oder in einer nicht autorisierten Kombination mit Hard- oder Software Dritter genutzt hat, die nicht von Berlinhosting geliefert wurde.

11.Datenschutz

(1) Berlinhosting erhebt, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten des Kunden nur, soweit dies für die Vertragsabwicklung und die Bereitstellung der Dienste erforderlich ist. Dies erfolgt unter strikter Einhaltung der geltenden Datenschutzvorschriften (insbesondere der DSGVO und des BDSG).

(2) Der Kunde wird darauf hingewiesen, dass Berlinhosting als technischer Dienstleister im Sinne einer Auftragsverarbeitung tätig wird, sofern der Kunde auf den Servern personenbezogene Daten Dritter speichert. Die Parteien werden hierzu bei Bedarf eine separate Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV) gemäß Art. 28 DSGVO abschließen.

(3) Berlinhosting weist den Kunden ausdrücklich darauf hin, dass der Datenschutz für Datenübertragungen in offenen Netzen wie dem Internet nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht umfassend gewährleistet werden kann. Der Kunde ist für die Sicherheit der von ihm ins Internet übermittelten und auf Webservern gespeicherten Daten selbst verantwortlich.

12.Schlussbestimmungen

(1) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).

(2) Sofern der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist, ist Berlin ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesem Vertrag.

(3) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt (salvatorische Klausel). Die Parteien verpflichten sich, die unwirksame Bestimmung durch eine rechtlich zulässige Regelung zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck der ursprünglichen Bestimmung am nächsten kommt.

Schreiben Sie uns: